Update #55: Novellierung des Klimaschutzgesetzes

Wen betrifft es? Übergreifendes Thema (18.7.2023)

Das Klimaschutzgesetz des Bundes enthält als Kernregelung eine Verpflichtung aller Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft, Verkehr, Abfallwirtschaft) zur jährlichen Reduktion der CO2-Emissionen. Werden die Ziele nicht erreicht, muss nachgesteuert werden und zwar in der Weise, dass das jeweils zuständige Bundesministerium einen entsprechenden Maßnahmenplan für die säumigen Sektoren auflegt (Praxishandbuch, S. 501 ff.).

Zur Überwachung veröffentlicht das Umweltbundesamt jedes Jahr die Entwicklung der THG-Emissionen für die jeweiligen Sektoren. Dabei hat sich für 2022 eine Verfehlung bei den Sektoren Gebäude und Verkehr ergeben. Im Immobilienbereich wurden 14 Mio. Tonnen CO2 mehr ausgestoßen als zulässig und im Verkehrsbereich 9 Mio. Tonnen mehr. Nach der oben beschriebenen Systematik führt dies dazu, dass für jeden dieser beiden Sektoren ein zusätzliches Reduktionsprogramm aufgelegt werden muss.

Dies ist jedoch in der Ampelkoalition umstritten. Insbesondere die FDP möchte eine Verrechnung von Verfehlungen mit Übererfüllungen anderer Sektoren, also eine Gesamtbetrachtung und keine Einzelbetrachtung mehr. Die Grünen sind eher dagegen.

Nach dem neuesten Koalitionsbeschluss scheint es so auszusehen, dass sich die FDP durchsetzen wird, denn bei der Novellierung des Klimaschutzgesetzes soll jetzt von der Einzelbetrachtung auf eine Gesamtbetrachtung gewechselt werden.

Das entsprechende Überblickspapier des Klimaschutzministeriums können Sie hier einsehen
 


Verlag C.F. Müller

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