Update #51: Neue Bundesförderung für erneuerbare Prozesswärme

Wen betrifft es? Die energieintensive Industrie (1.6.2023)

Erklärtes Ziel des EU Green Deals ist unter anderem die Dekarbonisierung der europäischen Industrie (Praxishandbuch, Teil 1, Kap. 2, S. 37 ff.). Neben einer Umstellung des Stroms auf Grünstrom ist hierfür auch eine Umstellung bei der Prozesswärme auf erneuerbare Energien erforderlich, sei es bei der Dampf- und Heißwassererzeugung oder beim Betrieb von Brennöfen und Trocknungsanlagen. Dies ist aber teuer. So ist zuerst eine energetische Analyse des aktuellen Wärmebedarfs durchzuführen und auf dieser Basis sind dann die entsprechenden technischen Umstellungen zu machen.

Zur Unterstützung bietet die Bundesregierung dafür finanzielle Hilfen an, und zwar durch die Bundesförderung für Energie- und Rohstoffeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Diese betrifft unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Minimierung des Wärmebedarfs und der Wärmeverluste zum Beispiel durch Dämmung von Rohrleitungen
  • Einsatz von regelbaren Brennern
  • Kontrollierte Luftzufuhr mittels Abgasregelung
  • Einsatz von Brennwertkesseln
  • Nutzung der Abwärme
  • Einsatz von Wärmespeichern zur Reduzierung der Spitzenlast
  • Bedarfsgerechte Erzeugung durch Mehrkesselregelung
  • Nutzung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, beispielsweise bei der Solarthermie
  • Geothermie: Nutzung der Erdwärme


Verlag C.F. Müller

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