Update #44: DEHSt veröffentlicht neue Formulare zur Beantragung der Strompreiskompensation

Wen betrifft es? Energieintensive Industrie (8.8.2022)

Stromintensive Unternehmen sind in ganz besonderer Weise von den durch das EU-Emissionshandelssystem ETS eingeführten CO2-Preisen für Kraftwerke (Praxishandbuch 2.1, Rn. 482 ff.) betroffen. Denn die Kraftwerke, die zudem auch keine kostenlosen Zuteilungen mehr enthalten (Praxishandbuch 2.1, Rn. 494 f.), reichen die gesamten Kosten für die CO2-Zertifikate an ihre Kunden und damit auch die stromkostenintensive Industrie weiter. 

Dadurch kann aber die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gefährdet werden und sog. Carbon Leakage drohen (Praxishandbuch, Teil 2.3, Rn. 9 ff.). Um dies abzuwenden, können die Mitgliedstaaten sog. Strompreiskompensationen einführen, welche die Belastungen durch die ETS-bedingte Erhöhung der Strompreise ausgleichen (Praxishandbuch, Teil 2.3, Rn. 13 ff.).

Die Regeln hierfür werden dieses Jahr sowohl auf europäischer Ebene als auch auf nationaler Ebene überarbeitet. Die neue nationale Förderrichtlinie liegt sogar immer noch nicht vor. Immerhin hat die DEHSt jetzt weitere Informationen für das Abrechnungsjahr 2021 bekanntgegeben. Danach soll die Antragsfrist am 30. September 2022 enden und in Kürze zwei Leitfäden veröffentlicht werden, einer für die Antragsteller und einer für die Wirtschaftsprüfer. Außerdem wurden jetzt auch die Antragsformulare im Formularmanagementsystem der DEHSt FMS veröffentlicht.


Verlag C.F. Müller

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