Update #28: Was wird aus der Wasserstoff-Förderung im EEG?

Wen betrifft es? Übergreifendes Thema

Erst letztes Jahr gab es eine umfangreiche Novelle des EEG, mit dem eine massive Betriebsbeihilfe für die Produktion von grünem Wasserstoff beschlossen wurde. Konkret wurde im Rahmen einer Besonderen Ausgleichsregelung Wasserstoff (BesAR Wasserstoff) eine starke Reduzierung der EEG-Umlage für den bei der Elektrolyse benötigten Strom in Aussicht gestellt (Praxishandbuch Teil 2.2, Rn. 598 ff.). Nachdem nun aber die EEG-Umlage spätestens zum 1.1.2023 abgeschafft werden soll, wird dieser Vergünstigung nun der Boden entzogen.
Jetzt fragt sich, wie die Politik damit umgehen wird. Denkbar sind folgende Szenarien:

  • Man stellt sich auf den Standpunkt, dass keine zusätzliche Förderung mehr nötig ist, da ja mit der EEG-Umlage jetzt ein großer Kostentreiber wegfällt. Allerdings würde dies nicht in die nationale Wasserstoff-Strategie passen, weil hiermit ja besondere Anreize für die Produktion von grünem Wasserstoff geschaffen werden sollen
  • Man führt die BesAR Wasserstoff im Kleinen weiter, das heißt sie betrifft nur noch die Begrenzung der KWK-Umlage und der Offshore-Haftungsumlage
  • Man führt eine Privilegierung von grünem Wasserstoff im Rahmen des nationalen (und am besten auch europäischen) Emissionshandels ein (aus unserer Sicht die konsequenteste Lösung)
  • Man unterstützt die Produktion von grünem Wasserstoff mit Carbon Contracts for Difference (CCfD)

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.


Verlag C.F. Müller

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