Neues aus dem sonstigen Zollrecht

24.11.2020

(1) KN: Anh. I der DVO (EU) 2020/1577 v. 21.10.2020 (ABl. L 361/1 v. 30.10.2020) enthält die KN 2021. Wesentliche Änderungen: Schrittweise Senkung der Zollsätze für Waren, die unter das ITA-Übereinkommen fallen; Anpassung an die geänderten Anforderungen an die Statistik und die Handelspolitik sowie an die technologischen und kommerziellen Entwicklungen durch Schaffung neuer Unterpos., die die Überwachung bestimmter Waren, wie z. B. „rote Koralle“ in Kap. 5, „roter Phosphor“ in Kap. 28, „Eukalyptusholz“ in Kap. 44 und „Stahllaminierungen“ in Kap. 85 KN, erleichtern; Änderungen der Einreihung einiger Stoffe in der Liste internationaler Freinamen für pharmazeutische Stoffe und in der Liste der pharmazeutischen Zwischenprodukte.

(2) Zollbefreiungen: Der Beschl. (EU) 2020/1573 (ABl. L 359/8 v. 29.10.2020) verlängert den Beschl. (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer über den 31.10.2020 hinaus bis zum 30.4.2021, für das UK natürlich nur bis 31.12.2020. In diesem Zusammenhang hat die GZD den Bereich „Fragen und Antworten“ zur Coronakrise (Einfuhr von Hilfsgütern) mit Link auf die Indikativ-Liste der Kommission (in engl. Sprache,  Stand: 28.10.2020)  aktualisiert (FM Zoll v. 29.10.2020).

(3) Zollaussetzungen: Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren für die Runde im Juli 2021 beantragt wird, kann auf der thematischen Website der Kommission (Europa-Website) zur Zollunion (http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/susp/susp_home.jsp?Lang=de) abgerufen werden (vgl. Mitteilung der Kommission im ABl. C 340/11 v. 13.10.2020). Einwände können über die nationalen Verwaltungen bis spätestens zur zweiten, für den 18.12.2020 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ vorgebracht werden.

KPME


Verlag C.F. Müller

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