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Justizministerium legt Entwurf eines Verbandssanktionengesetz vor

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt. Hintergrund dafür ist laut Vorbemerkung, dass Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, nach geltendem Recht lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden könnten. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität sei damit nicht möglich. Das geltende Recht lege die Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität zudem allein in das Ermessen der zuständigen Behörden, was zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt habe.

Mit dem Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (Artikel 1, Verbandssanktionengesetz – VerSanG) werde die Ahndung entsprechender Verbandstaten auf eine neue Grundlage gestellt. Es gelte für Verbände, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei. Das Gesetz gebe den Verfolgungsbehörden und Gerichten ein ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand. Es schaffe erstmals verbandsspezifische Zumessungskriterien sowie ein Verbandssanktionenregister.

Das Ministerium erhofft sich von dem Gesetz zudem die Förderung von Compliance-Maßnahmen sowie interner Untersuchungen möglicher Straftaten.

PDF-Download des Referentenentwurfs von der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz


Verlag C.F. Müller vom 22.4.2020

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