Update #4: BEHG Carbon Leakage Verordnung (BECV) in Kraft getreten

Wen betrifft es? Energieintensive Unternehmen

Am 28.7.2021 ist die BECV in Kraft getreten. Gegenüber der von der Bundesregierung verabschiedeten Version gab es nur noch kleine Änderungen, so dass die anschauliche Darstellung im Praxishandbuch (Teil 2.3, Rn. 475 ff.) nun in allen Teilen als „amtlich“ angesehen werden kann. Allerdings steht die beihilferechtliche Genehmigung durch die Kommission noch aus. Durch das Inkrafttreten der BECV am 28.7.2021 steht jetzt auch endgültig fest, bis wann die 9-Monatsfrist des § 22 Abs. 2 Satz BECV zur nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren (Praxishandbuch Teil 2.3, Rn. 527 ff.) endet: Es ist der 28.4.2022. Die DEHSt wird vermutlich noch dieses Jahr einen Leitfaden für ihre konkrete Auslegung der Vorschriften für das Antragsverfahren veröffentlichen.


Verlag C.F. Müller

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