Änderungen des UStG durch Art. 14 JStG 2020 zum 1.7.2021

22.6.2021

Am 1.7.2021 treten die umfangreichen Änderungen des UStG durch Art. 14 JStG 2020 in Kraft. Sie betreffen im Wesentlichen die nationale Umsetzung der zweiten Stufe des EU-Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Eine gute zusammenfassende Darstellung der Neuerungen gibt das BMF-Schreiben v. 20.4.2021 (Dok. 2021/0449418) mit Aufnahme der neuen Regelungen in den UStAE. Neu aufgenommen wurden die Abschn. 18e.3, 22f.1, 22f.2 und 22f.3, 25e.1, 25e.2, 25e.3 und 25e.4, teilweise mit anschaulichen Bsp.

KPME


Verlag C.F. Müller

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