Neues zum UZK-Recht

24.11.2020

Die DVO (EU) 2020/1727 (ABl. L 387/1 v. 19.11.2020) präzisiert mit Wirkung ab 9.12.2020 die persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen des Art. 39 Buchst. a UZK für die Erlangung des AEO-Status in Art. 24 Abs. 1 und 3 UZK-DVO. Unter Verzicht auf die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen müssen jetzt der AEO-Antragsteller, dessen Beschäftigte, die für seine Zollangelegenheiten zuständig sind, und Personen, die für das antragstellende Unternehmen verantwortlich sind oder die Kontrolle über seine Leitung ausüben, die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Hiernach dürfen die genannten Personen innerhalb der letzten drei Jahre (wie bisher) keinen schwerwiegenden Verstoß oder wiederholte (einfache) Verstöße gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften und keine schwere Straftat, jeweils im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit, begangen haben. Dies wird – neu –  (negativ) ausgewiesen durch das Nichtvorliegen einer diesbezüglichen Entscheidung einer Verwaltungs- oder Justizbehörde. Entscheidend ist nicht das Datum einer solchen Entscheidung, sondern allein, dass der belastende Sachverhalt innerhalb der Dreijahresfrist eingetreten ist. Worin die im 1. Erwägungsgrund der DVO behauptete Klarstellung gegenüber der bisherigen Fassung insb. des Art. 24 Abs. 1 UZK-DVO bestehen soll, wird nicht so recht klar. M.E. wäre es einleuchtender gewesen, hätte man EU-einheitlich den Tag der Einreichung des AEO-Bewilligungsantrags als den Tag des Ablaufs des Dreijahreszeitraums festgelegt.

Die deutsche Übersetzung der Vorschriften hat offenbar mit Schwierigkeiten zu kämpfen, denn anders sind die zahlreichen, zumeist zum Glück nur marginalen Berichtigungen allein der deutschen Fassung von Vorschriften des UZK-Rechts kaum zu erklären. Oder sind nur die Deutschen so pingelig? Hinzuweisen ist auf die Berichtigungen des UZK in Art. 48 Abs. 1 Satz 1 und Art. 173 Abs. 1 Satz 1 (ABl. L 317/39 v. 1.10.2020), der UZK-DelVO (DA) im ABl. L 387/24 und 30 v. 19.11.2020, der UZK-DVO (IA) im ABl. L 387/31 und des UZK-TDA im ABl. L 387/26.                                                      

KPME


Verlag C.F. Müller

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